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Bauübertragungsverordnung; gewerbliche Betriebsanlage; Anzeigeverfahren

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/190bbl 2023, 226 Heft 6 v. 29.11.2023

§ 15 Abs 1 Z 3 lit b nö BauO 2014, § 1 nö BÜV 2017

Hat eine Gemeinde ihre baubehördliche Zuständigkeit in Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei bei gewerbebehördlichen Betriebsanlagen auf die BH übertragen, so gilt dies auch für alle Anzeigeverfahren (hier: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach).

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