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Abbruchbewilligung; Verfahrensgegenstand

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/164bbl 2023, 193 Heft 5 v. 29.9.2023

§ 60 Abs 1 lit d wr BauO

Bei den drei in § 60 Abs 1 lit d wr BauO genannten Abbruchgründen handelt es sich um alternative Tatbestände.

Es ist zulässig, ein Abbruchansuchen auch auf nur einen Tatbestand zu beschränken.

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