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Bescheidbeschwerde; aufschiebende Wirkung; Baubeginn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/163bbl 2023, 193 Heft 5 v. 29.9.2023

§ 70 wr BauO, § 72 wr BauO, § 22 Abs 2 VwGVG

Mit der Bauausführung darf – nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des § 72 wr BauO – erst begonnen werden, wenn der Bauwerberin die aufgrund einer Nachbarbeschwerde ergangene bewilligende Entscheidung des LVwG Wien zugestellt worden ist.

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