§ 6 Abs 7 tir BauO 2022
Nach einem Eigentumswechsel ist die Zustimmung des vormaligen Nachbarn zur Verbauung der Grundgrenze wirkungslos; es liegt diesfalls keine „liquide“ Zustimmungserklärung des nunmehrigen Grundeigentümers vor.
§ 6 Abs 7 tir BauO 2022
Nach einem Eigentumswechsel ist die Zustimmung des vormaligen Nachbarn zur Verbauung der Grundgrenze wirkungslos; es liegt diesfalls keine „liquide“ Zustimmungserklärung des nunmehrigen Grundeigentümers vor.
