§ 30 tir BauO 2022, § 53a AVG, § 76 AVG
Die unmittelbare Verpflichtung des Anzeigelegers in einer als Bescheid zu wertenden „Kenntnisnahme Bauanzeige“ zur Begleichung von Sachverständigengebühren (hier: betreffend die Stellungnahmen eines hochbautechnischen Sachverständigen zur Bauanzeige) ist rechtswidrig.

