§ 41 Abs 6 stmk BauG 1995, § 17 AVG
Auch Nachbarn, die in einem rechtskräftig abgeschlossenen baubehördlichen Bewilligungsverfahren ihre Parteistellung verloren haben, kommt das Recht auf Akteneinsicht in den Bauakt des betreffenden Bauvorhabens zu.
§ 41 Abs 6 stmk BauG 1995, § 17 AVG
Auch Nachbarn, die in einem rechtskräftig abgeschlossenen baubehördlichen Bewilligungsverfahren ihre Parteistellung verloren haben, kommt das Recht auf Akteneinsicht in den Bauakt des betreffenden Bauvorhabens zu.
