§ 41 Abs 4 stmk BauG 1995, § 30 Abs 1 Z 1 stmk ROG 2010
In einem als „Familienzentrum mit Kinderbeaufsichtigung“ bewilligten Gebäude ist die Durchführung von Hochzeits- und Geburtstagsveranstaltungen unzulässig.
§ 41 Abs 4 stmk BauG 1995, § 30 Abs 1 Z 1 stmk ROG 2010
In einem als „Familienzentrum mit Kinderbeaufsichtigung“ bewilligten Gebäude ist die Durchführung von Hochzeits- und Geburtstagsveranstaltungen unzulässig.
