§ 12 Abs 3 sbg BGG, § 27 Abs 1 sbg BGG, § 27 Abs 2 sbg BGG
Die zulässige Bauhöhe für einen Umbau ergibt sich im Fall einer durch eine Baubewilligung übergeleiteten Bauplatzerklärung aus den konkreten Angaben in der Baubewilligung (einschließlich Planunterlagen).

