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Einfamilienhaus; Aufschließung; Breite der Verkehrsfläche

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/88bbl 2023, 108 Heft 3 v. 2.6.2023

§ 4 Abs 2 vlbg BauG 2001

Die Verbindung mit der öffentlichen Verkehrsfläche muss der beabsichtigten Verwendung des Bauwerks entsprechen.

Auch bei einem Einfamilienhaus muss die Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche der Breite nach so beschaffen sein, dass ein LKW (zB der Müllabfuhr odgl) zufahren kann.

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