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Ausnahmen vom Mindestabstand; „ebenerdig befestigte Flächen“; Erschließungsstraße; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2023/18bbl 2023, 26 Heft 1 v. 6.2.2023

§ 6 Abs 4 lit b vlbg BauG 2001

Die Aufzählung der vom Mindestabstand ausgenommenen „ebenerdig befestigten Flächen“ ist demonstrativ (arg „wie Hauszufahrten und Abstellplätze“).

Auch bei einer Erschließungsstraße kann es sich daher um eine ebenerdig befestigte Fläche handeln.

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