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Anwendungsbereich der tir BauO 2018; Heupille

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2022/47bbl 2022, 67 Heft 2 v. 25.3.2022

§ 1 Abs 3 lit k tir BauO 2018

Die Art der Verwendung des Heus nach der Lagerung (zB Verfütterung im Heimbetrieb, Verkauf, Überlassung an Jäger) hat für die Qualifikation der baulichen Anlage als vom Anwendungsbereich der tir BauO 2018 ausgenomme Heupille keine Bedeutung.

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