§ 23a bgld BauG 1997
Bei vor dem 1.1.1970 errichteten Bauwerken greift die gesetzliche Bewilligungsfiktion selbst dann, wenn feststeht, dass von der Baubehörde keine Baubewilligung erteilt worden ist.
LVwG Bgld, 12.04.2021, E G07/09/2020.010/009
§ 23a bgld BauG 1997
Bei vor dem 1.1.1970 errichteten Bauwerken greift die gesetzliche Bewilligungsfiktion selbst dann, wenn feststeht, dass von der Baubehörde keine Baubewilligung erteilt worden ist.
LVwG Bgld, 12.04.2021, E G07/09/2020.010/009