§ 1463 ABGB
Der lastenfreie Verkauf eines Grundstücks durch eine Gemeinde steht der anschließenden Ersitzung eines Wegerechts durch die Gemeinde an einem Teil des Grundstücks nicht entgegen, wenn der Käufer auf dem Grundstück einen Zaun so situierte, dass ein 4 – 5 m breiter Grundstreifen mit Weg weiterhin mehr als 30 Jahre für die Nutzung von Radfahrern und Spaziergängern frei blieb und von der Gemeinde gepflegt wurde.