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Ausschlussgrund; Ausscheiden; Ausscheidungsgrund; Auslegung von Parteierklärungen

RechtsprechungVergaberechtbbl 2020/161bbl 2020, 210 Heft 5 v. 15.10.2020

§ 78 BVergG 2006, § 79 BVergG 2006, § 123 BVergG 2006, § 129 BVergG 2006

Die in vertretbarer Weise vorgenommene einzelfallbezogene Auslegung von Parteierklärungen oder Ausschreibungsunterlagen ist nicht revisibel bzw einer vertretbaren Auslegung kommt keine über den konkreten Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu.

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