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Einfriedung; bauliche Anlagen; anzeigepflichtige Bauvorhaben

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/101bbl 2020, 149 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 15 Abs 1 lit b nö BauO 2014

Eine Einfriedung, die lediglich aus einem an eingeschlagenen Rohren befestigten Spanndraht besteht und keine Betonfundierung aufweist, ist keine „bauliche Anlage“ und daher lediglich anzeigepflichtig.

LVwG Nö, 19.03.2020, LVwG-AV-30/001-2020

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