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Kein Anspruch auf Erfüllungsinteresse bei unbehebbarem Mangel

RechtsprechungZivilrechtbbl 2020/92bbl 2020, 111 Heft 3 v. 15.6.2020

§ 923 ABGB, § 1295 Abs 1 ABGB

Wird ein Schadenersatzanspruch auf einen Rechts-mangel gestützt, weil der Bauzustand eines Superädifikates nicht der baubehördlichen Bewilligung entspricht, kann aber die im Kaufvertrag zugesagte geänderte Baubewilligung nicht nachgetragen werden, weil der Mehrheitseigentümer der Liegenschaft die Zustimmung zur Erwirkung einer ausreichenden Baubewilligung verweigert, liegt ein unbehebbarer Mangel vor.

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