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Tierhaltung; Immissionsschutz; Geruchsschwellenabstand; heranrückende Wohnbebauung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/73bbl 2020, 100 Heft 3 v. 15.6.2020

§ 26 stmk BauG 1995, § 27 Abs 5 Z 1 stmk ROG 2010

Die Einhaltung des im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Geruchsschwellenabstandes dient nicht nur dem öffentlichen Interesse, sondern auch dem subjektiven Interesse des Eigentümers eines Tierhaltungsbetriebs.

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