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Fahrradunterstand; bewilligungs- und anzeigefreie Baumaßnahmen; Widerspruch zur Bebauungsdichte; Anwendungsbereich der tir BauO

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/39bbl 2020, 62 Heft 2 v. 15.4.2020

§ 1 Abs 4 tir BauO 2018, § 28 Abs 3 tir BauO 2018, § 14 tir SOG 2003

Die Bewilligung eines Fahrradunterstandes nach dem tir SOG schließt die Anwendung der Vorschriften der tir BauO auf diese bauliche Anlage nicht aus.

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