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Baubewilligung; Zu- oder Umbauten innerhalb eines Wohnungseigentumsobjekts; Zustimmung der Miteigentümer

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/31bbl 2020, 57 Heft 2 v. 15.4.2020

§ 18 Abs 1 Z 1 lit a nö BauO 2014, § 18 Abs 1 Z 1 lit b nö BauO 2014, § 2 Abs 1 WEG 2002, § 16 Abs 2 WEG 2002

Bei Zu- oder Umbauten innerhalb eines selbständigen Wohnungseigentumsobjektes kann nur jener Miteigentümer, dem das Wohnungseigentum am von den Baumaßnahmen betroffenen Wohnungseigentumsobjekt zukommt, den Antrag auf Baubewilligung stellen.

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