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Einbringung schriftlicher Anbringen; Amtsstunden; elektronischer Rechtsverkehr; Zustelldienst

RechtsprechungVergaberechtbbl 2020/20bbl 2020, 34 Heft 1 v. 15.2.2020

§ 13 Abs 2 AVG, § 13 Abs 5 AVG, § 33 Abs 3 AVG, § 321 Abs 1 BVergG 2006, § 19 BVwGG, § 21 Abs 6 BVwGG, § 20 GO-BVwG, § 2 Z 7 ZustG

Durch die Regelung der der Empfangsbereitschaft des BVwG nur während der Amtsstunden wird sichergestellt, dass der Auftraggeber den Vertrag während eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens nicht abschließen kann.

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