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Rückübereignung von in das öffentliche Gut abgetretenen Grundflächen; Höhe der Entschädigung; maßgebliche Flächenwidmung; nichtamtlicher Sachverständiger; Beweiskraft des Sachverständigengutachtens; Kostentragung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/11bbl 2020, 18 Heft 1 v. 15.2.2020

§ 57 Abs 2 wr BauO, § 58 Abs 4 wr BauO, § 52 AVG

Die Rückübereignung von Grundflächen hat so zu erfolgen, als hätte die Abtretung der Grundfläche nicht stattgefunden.

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