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Verletzung von Treuhänderpflichten

RechtsprechungZivilrechtbbl 2019/227bbl 2019, 250 Heft 6 v. 15.12.2019

§ 2 Abs 4 BTVG, § 12 Abs 3 BTVG

Die Überwachungs- und Sicherungspflichten nach §§ 12 Abs 3 ff BTVG richten sich an den Treuhänder, der zur laufenden Abwicklung der Treuhandschaft verpflichtet ist, auch wenn er erst später in die Treuhandschaft eingetreten und nicht selbst den Vertrag errichtet hat.

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