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Schadenersatz für Baumängel; Verjährung; Erkundigungsobliegenheit; Tiefgarage; Wassereintritt

RechtsprechungZivilrechtM. Auer , B. Egglmeier-Schmolkebbl 2019/218bbl 2019, 241 Heft 6 v. 15.12.2019

§ 1489 ABGB

Die Erkundigungsobliegenheit darf nicht überspannt werden.

Ausnahmsweise kann aber, sofern eine Verbesserung des Wissensstands nur so möglich und dem Geschädigten das Kostenrisiko zumutbar ist, auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens als Erkundigungsobliegenheit des Geschädigten angesehen werden.

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