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Überprüfung eines Gebäudes; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/199bbl 2019, 229 Heft 6 v. 15.12.2019

§ 6 Abs 2 nö BauO 2014, § 34 nö BauO 2014, § 35 nö BauO 2014

Ein subjektiv-öffentliches Recht auf Überprüfung des Nachbargebäudes, um gelagerte Gegenstände zu erfassen und die andauernde Wohnnutzung zu überprüfen, ist aus § 6 Abs 2 nö BauO 2014 nicht ableitbar.

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