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Subunternehmer; Hilfsunternehmen; Werkvertrag; Abgrenzung der Subunternehmereigenschaft

RechtsprechungVergaberechtbbl 2019/188bbl 2019, 206 Heft 5 v. 1.10.2019

§ 1151 ABGB, § 2 Z 33a BVergG 2016, § 2 Z 34 BVergG 2018

Zur Abgrenzung der Subunternehmereigenschaft bedarf es jeweils im Einzelfall der Feststellung der konkreten vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bieter und dem dritten Unternehmen.

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