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Baubewilligungspflichtige Maßnahmen; Abbruch; öffentliches Interesse an der Erhaltung des Stadtbildes

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/176bbl 2019, 197 Heft 5 v. 1.10.2019

§ 60 Abs 1 lit d wr BauO, § 62a Abs 5a wr BauO, § 127 Abs 8a wr BauO

Die mit der wr BauONov 2018, LGBl 2018/37, eingeführte Bewilligungspflicht für den Abbruch von Bauten, an deren Erhaltung infolge ihrer Wirkung auf das örtliche Stadtbild ein öffentliches Interesse besteht, gilt nicht für bereits vor dem Inkrafttreten dieser Novelle begonnene Abbrucharbeiten.

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