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Flächenwidmung „Betriebsbaugebiet“; Mischbauwerk; Baulichkeiten für religiöse Zwecke; Religionsfreiheit; Baufreiheit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/166bbl 2019, 190 Heft 5 v. 1.10.2019

§ 22 Abs 6 Z 1 oö ROG 1994

Die gemischte Nutzung einer Halle für teils betriebliche, teils religiöse Tätigkeiten ist im „Betriebsbaugebiet“ unzulässig.

Aus dem Grundrecht auf Religionsfreiheit ist nicht abzuleiten, dass eine Baulichkeit für religiöse Zwecke nicht den raumordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen müsste.

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