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Akteneinsicht; faires Verfahren; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Geheimhaltung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2019/159bbl 2019, 160 Heft 4 v. 1.8.2019

§ 17 Abs 3 AVG, § 27 Abs 1 BVergG 2018, § 333 BVergG 2018, § 337 BVergG 2018

Die abschließende Beurteilung, welche Unterlagen im Nachprüfungsverfahren vertraulich zu behandeln sind, obliegt dem Verwaltungsgericht.

BVwG, 18.02.2019, W187 2211696-2

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