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Flächenwidmung „Betriebsbaugebiet“; Werkstätte; Betriebswohnung; Erforderlichkeit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/135bbl 2019, 145 Heft 4 v. 1.8.2019

§ 22 Abs 6 oö ROG 1994

An die raumordnungsrechtliche Erforderlichkeit einer Betriebswohnung ist ein strenger sowie objektiver Maßstab anzulegen.

Ein Ein-Mann-Betrieb, Rufbereitschaft sowie unregelmäßige Arbeitszeiten sind für sich alleine nicht geeignet, die Erforderlichkeit einer Wohnsitznahme am Betriebsstandort zu begründen.

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