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Aufschiebende Wirkung; Ausscheiden; verbliebener Bieter; Vollzugsfähigkeit

RechtsprechungVergaberechtbbl 2019/125bbl 2019, 120 Heft 3 v. 1.6.2019

§ 30 Abs 2 VwGG, § 131 Abs 1 BVergG 2006, § 143 Abs 1 BVergG 2018

Für die Rechtsposition des ausgeschiedenen, aber „verbliebenen“ Bieters ist es relevant, ob er durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung in den Rechtszustand vor Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses rückversetzt wird.

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