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Kauf Zinshaus; Gewährleistung; Zinsliste; Ausstattungskategorie

RechtsprechungZivilrechtbbl 2019/114bbl 2019, 112 Heft 3 v. 1.6.2019

§ 922 ABGB

Ob eine Eigenschaft im Sinne des Gesetzes als gewöhnlich vorausgesetzt anzusehen ist, hängt nicht davon ab, was der Erklärende wollte, sondern davon, was der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben aus der Erklärung erschließen durfte und ist daher an der Verkehrsauffassung zu messen.

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