vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baustellencontainer; Begriff „Bau“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/95bbl 2019, 102 Heft 3 v. 1.6.2019

§ 1 sbg BauPolG

Ein „Bau“ ist ein überdachtes oder überdecktes Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und wenigstens einen Raum zum Aufenthalt von Menschen oder zur Unterbringung von Sachen umfasst.

Seite 102


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte