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Örtliches Entwicklungskonzept; Geschoßflächenzahl; Richtwerte; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/92bbl 2019, 101 Heft 3 v. 1.6.2019

§ 31 Abs 4 oö BauO 1994

Ein „Richtwert“ im örtliches Entwicklungskonzept der Gemeinde (hier: GFZ von 0,25 bis 0,4; in Ausnahmefällen noch höher) stellt keine verbindliche Festlegung mit normativer Wirkung dar.

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