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Auflagen in der Baubewilligung; Schutzgesetzcharakter

RechtsprechungZivilrechtbbl 2019/70bbl 2019, 72 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 1295 ABGB, § 1304 ABGB, § 1311 ABGB

Auflagen, die im Rahmen der Baubewilligung erteilt werden, sind ebenso wie Bestimmungen der BauO als Schutzgesetze im Sinn des § 1311 ABGB anzusehen.

OGH, 30.10.2018, 9 Ob 64/18d

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