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Werklohn; Verjährung; verspätete Rechnungslegung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2019/67bbl 2019, 71 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 1478 ABGB

Der Beginn der Verjährung des Werklohns kann durch eine verspätete Rechnungslegung nicht hinausgeschoben werden kann.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem eine Rechnungslegung nach der Verkehrsüblichkeit objektiv möglich ist.

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