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Einheitlicher Abstand von den Verkehrsflächen; Gesamtbild

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/57bbl 2019, 63 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 5 Abs 4 tir BauO 2011

Beim „einheitlichen Abstand von den Verkehrsflächen“ sind nicht messgenau dieselben Abstände gefordert. Es kommt vielmehr auf die Einheitlichkeit des Gesamtbildes an.

VwGH, 29.11.2018, Ro 2016/06/0021

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