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Auslegung der Ausschreibung; Auslegung von Parteienerklärungen; Einzelfall; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2019/46bbl 2019, 35 Heft 1 v. 1.2.2019

Art 133 Abs 4 B-VG, § 25a Abs 1 VwGG, § 28 Abs 3 VwGG, § 34 Abs 1 VwGG, § 34 Abs 1a VwGG

Die einzelfallbezogene Auslegung von Parteierklärungen oder Ausschreibungsunterlagen ist nicht revisibel (hier: Verständnis des Begriffes „Umsatzerlös“ im Zusammenhang mit der Beurteilung vergaberechtlicher Eignungskriterien).

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