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Wohnungseigentum; Freizeitwohnsitz

RechtsprechungZivilrechtbbl 2019/25bbl 2019, 28 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 2 WEG 2002, § 3 WEG 2002, § 16 WEG 2002, § 17 Abs 1 tir ROG 2016

Für die Frage der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts ist auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer (in der Regel im Wohnungseigentumsvertrag) abzustellen. Bau- oder raumordnungsrechtliche „Widmungen“ definieren die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander nicht.

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