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Tiefgarage; Anzahl der Ein- und Ausfahrten; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; unzulässige Auflagen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/20bbl 2019, 23 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 6 wr GaragenG

Die Vorschreibung einer Auflage, wonach „Einfahrten von Fahrzeugen in die Tiefgarage und Ausfahrten von Fahrzeugen aus der Tiefgarage mit folgender Ausnahme nur zwischen 6 Uhr und 22 Uhr erfolgen dürfen: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist maximal eine Ausfahrt pro Nacht zulässig“, ist rechtswidrig.

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