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Baubewilligung; Auflagen; Grundwasserschutz; Schutz von sonstigen öffentlichen Interessen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/19bbl 2019, 21 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 1 Abs 2 vlbg BauG, § 28 Abs 2 vlbg BauG, § 28 Abs 3 vlbg BauG

Beim Grundwasserschutz handelt es sich um Belange des Wasserrechts, nicht um solche des Baurechtes.

Eine Baubewilligung darf daher nicht allein deshalb versagt werden, weil die Gefahr einer Grundwasserverunreinigung besteht.

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