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Kellerräume; konsenslose Änderung des Verwendungszwecks; baupolizeilicher Auftrag; Untersagung der Benützung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/17bbl 2019, 19 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 46 Abs 1 tir BauO 2018, § 46 Abs 6 lit c tir BauO 2018

Im Fall einer vom Baukonsens abweichenden Verwendungszweckänderung hat die Baubehörde nicht die Herstellung des der Baubewilligung entsprechenden Zustandes aufzutragen, sondern muss vielmehr die konsenslose Benützung untersagen.

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