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Lagerplatz für Abstell- bzw Abrollcontainer; baubewilligungspflichtige Maßnahmen; Ausnahmen vom Geltungsbereich der tir BauO 2018; gewerbliche Betriebsanlagen; Kumulationsprinzip

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/16bbl 2019, 19 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 1 Abs 4 tir BauO 2018

Gewerberechtlich bewilligte bauliche Anlagen (hier: Lagerplatz für Abstell- bzw Abrollcontainer) sind nicht vom Anwendungsbereich der tir BauO ausgenommen.

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