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Änderung des Verwendungszweckes; nachträgliche Erteilung einer Baubewilligung; übergangene Partei; nachträgliche Einwendungen; Fallfrist

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/15bbl 2019, 19 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 27 Abs 4 stmk BauG 1995

Die Fallfrist für übergangene Nachbarn zur Geltendmachung von Einwendungen (hier: ab Kenntnis der Nutzungsänderung, höchstens jedoch bis zu einem Jahr) ist im Fall einer nachträglich erteilten Baubewilligung nicht anwendbar.

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