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Vorübergehende Benützung fremder Grundstücke; Verweigerung der Zustimmung; bescheidmäßige Verfügung; Stützmauer; Einfriedungsmauer

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/13bbl 2019, 18 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 15 oö BauO 1994

Das Recht auf vorübergehende Benützung eines fremden Grundstückes kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch bei der Errichtung eines nicht bewilligungspflichtigen Bauvorhabens (hier: Stütz- bzw Einfriedungsmauer) mit Bescheid eingeräumt werden.

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