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Heranrückende Wohnbebauung; Neubau eines Wohngebäudes; Mischnutzungen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Nachbareinwendungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/12bbl 2019, 18 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 31 Abs 5 oö BauO 1994

Nachbareinwendungen gegen eine „heranrückende Bebauung“ können nur im Falle des Neubaus eines „Wohngebäudes“ auf einem bisher unbebauten Grundstück erhoben werden.

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