vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Baufertigstellung; Fristverlängerung; triftiger Grund

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/11bbl 2019, 17 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 38 Abs 4 oö BauO 1994

Etwaige Teuerungen bei den Baukosten (hier: aufgrund von Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren und einem baupolizeilichen Verfahren wegen Konsenswidrigkeit und rechtswidriger Benützung), Trocknungszeiten für bauliche Anlagen, das erforderliche zeitliche Zusammenspiel mehrerer Baufirmen sowie Bauverzögerungen durch die Wintermonate stellen keine triftigen Gründe für eine Verlängerung der Baufertigstellungsfrist

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte