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Mündliche Verhandlung; Vorbereitungszeit für Nachbarn; Präklusion

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/9bbl 2019, 16 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 32 oö BauO 1994, § 41 Abs 2 AVG, § 42 Abs 1 AVG, § 42 Abs 2 AVG

Sieben Tage zwischen Ladung zur und Durchführung der mündlichen Verhandlung (hier: betreffend die Erweiterung einer gewerblichen Betriebsanlage) stellen eine ausreichende Vorbereitungszeit dar.

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