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Auslegung von Flächenwidmungen; Flächenwidmung „Bauland-Geschäftsgebiet-Sonderwidmung EKZ II“; zulässiger Warenmix; Baubewilligungsansuchen; Antragsänderungen; Reduktion der Verkaufsfläche

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/3bbl 2019, 12 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 13 Abs 7 krnt GPlG 1995, § 13 Abs 8 AVG

Bei der Auslegung von Flächenwidmungen (hier: „Bauland-Geschäftsgebiet-Sonderwidmung EKZ II“) ist grundsätzlich auf den sich aus dem Wortlaut ergebenden objektiven Gehalt abzustellen.

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