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Privatrechtliche Vereinbarung über Aufschließungskosten; Unzulässigkeit der bescheidmäßigen Kostenvorschreibung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/2bbl 2019, 11 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 11a Abs 3 bgld RPlG 1969

Für die bescheidmäßige Vorschreibung der Zahlung der aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zu ersetzenden Aufschließungskosten (hier: von ca € 20.000,-- auf Antrag des Zahlungsverpflichteten) besteht im Anwendungsbereich des bgld RPlG kein Raum.

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