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Exekution auf Superädifikate

RechtsprechungZivilrechtbbl 2018/213bbl 2018, 222 Heft 6 v. 1.12.2018

§ 133 EO, § 258 EO

Im Verfahren über die Zwangsversteigerung eines Superädifikats, das nach allgemeinen Regeln ein unselbstständiger Bestandteil wäre (Einfamilienhaus), ist § 258 EO (Pfandvorrechtsklage) nicht anwendbar.

Die Exekution auf solche Superädifikate ist seit der EO-Novelle 2000 ausdrücklich den Bestimmungen über die Exekution auf unbewegliches Vermögen unterstellt.

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